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AKE: Energie

AKE 2: Klima und Klimapolitik 2

AKE 2.1: Invited Talk

Monday, March 26, 2001, 14:00–14:45, S4

Die Selbstverpflichtung der deutschen Industrie zum Klimaschutz - Stand und Perspektiven — •Bernhard Hillebrand — Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Hohenzollernstr. 1-3, 45128 Essen

Anlässlich der ersten Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention in Berlin und in modifizierter Form ein Jahr später verpflichtete sich die deutsche Wirtschaft, auf freiwilliger Basis, besondere Anstrengungen zu unternehmen, ihre spezifischen CO2 -Emissionen bzw. den spezifischen Energieverbrauch bis zum Jahr 2005 (Basis 1987/1990) um 20 vH zu verringern. Seither haben sich die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik nachhaltig verändert.

Seit der dritten Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto gibt es den Sechs-Gase-Ansatz, die Verpflichtungen beziehen sich nicht mehr auf ein Jahr, sondern auf einen Zeitraum, das Zieljahr ist von 2005 auf 2008 bis 2012 verschoben worden. Die deutsche Wirtschaft hat darauf mit einer Aktualisierung und Verschärfung ihrer Selbstverpflichtung reagiert. Nunmehr gilt ein spezifisches CO2-Minderungsziel von 28 vH bis 2005 und ein allgemeineres Reduktionsziel für alle sechs Klimagase von 35 vH bis 2012. Gleichzeitig ist der Grad der Verbindlichkeit deutlich erhöht worden: An die Stelle einer einseitigen Erklärung ist eine Vereinbarung zwischen Politik und Wirtschaft getreten (Klimavereinbarung 2000).

Die Akzeptanz durch die Politik ist nicht zuletzt auf die bisher erzielten Erfolge zurückzuführen: Seit 1990 konnten die CO2-Emissionen in den an der Selbstverpflichtung beteiligten Industriezweigen um knapp 47 Mill. t bzw. 23 vH gesenkt werden. Berücksichtigt man in der CO2-Bilanz auch die CO2-Minderungen der öffentlichen Stromversorgung, (die - um Doppelzählungen zu vermeiden - sich nur aus Effizienzverbesserungen und Brennstoffsubstitutionen im Bereich der öffentlichen Kraftwerke zusammensetzen), erhöhen sich die absoluten Minderungserfolge auf rund 78 Mill. t. Die in Kyoto gefaßten Beschlüsse bedeuten für die Klimavereinbarung eine größere Flexibilität: In Zukunft sind länderübergreifende Minderungsmaßnahmen und der Einsatz flexibler Instrumente möglich.

Zu diesen flexiblen Instrumenten zählt insbesondere der Handel mit CO2-Emissionsrechten. Damit die Klimavereinbarung auch in der zukünftigen nationalen und internationalen Klimaschutzpolitik als Instrument zur Verringerung der CO2-Emissionen bestehen bleiben kann, muß die Vereinbarung für den Einsatz der flexiblen Instrumente geöffnet werden.

(Der Redner ist verantwortlich für den regelmäßig veröffentlichten Monitoring-Bericht der deutschen Industrie)

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